Prüfungen an Arbeitsmitteln …
Unser Kerngeschäft ist die Durchführung von Prüfungen an Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften.
Es ist unser Ziel, Mängel an Arbeitsmitteln festzustellen, bevor sie den Bediener / Benutzer gefährden.
Dabei unterscheiden wir zwischen
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Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme
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Wiederkehrende Prüfungen
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Prüfungen nach prüfpflichtigen Änderungen
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Prüfungen nach außergewöhnlichen Ereignissen.
Gerne unterstützen wir auch bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach §3 Betriebssicherheitsverordnung.
Das Spektrum unserer Dienstleistungen umfasst dabei insbesondere die Prüfung nachfolgender Arbeitsmittel:
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Krananlagen
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Winden, Hub- und Zuggeräte
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Berechnungen der theoretischen Nutzungsdauer von Serienhebezeugen
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Lastaufnahmemittel im Hebezeugbetrieb & Anschlagmittel
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Regalbediengeräte
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Schwerlastregale
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Kraftbetätigte Türen und Tore
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Hebebühnen
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Hubarbeitsbühnen
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Ladebrücken und Überladerampen
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Flurförderzeuge
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Stetigförderer
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Fahrtreppen und Fahrsteigen
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Aufzugsanlagen (nicht überwachungsbedürftige Anlagen gemäß BetrSichV)
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Ortsveränderliche und ortsfeste elektrische Betriebsmittel nach DIN VDE 0701 / 0702
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Berührungslos wirksame Schutzeinrichtungen (BWS)
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Messung von Nachlaufzeiten und Nachlaufwegen
Weitere Prüfungen auf Anfrage
Gerne erstellen wir Ihnen ein detailliertes, auf Ihre Anlagen speziell zugeschnittenes Angebot.
06301 793427