top of page

Prüfungen an Arbeitsmitteln

Unser Kerngeschäft ist die Durchführung von Prüfungen an Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften.

Es ist unser Ziel, Mängel an Arbeitsmitteln festzustellen, bevor sie den Bediener / Benutzer gefährden.

Dabei unterscheiden wir zwischen

  • Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme
     

  • Wiederkehrende Prüfungen
     

  • Prüfungen nach prüfpflichtigen Änderungen
     

  • Prüfungen nach außergewöhnlichen Ereignissen.

 

Gerne unterstützen wir auch bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach §3 Betriebssicherheitsverordnung.

 

Das Spektrum unserer Dienstleistungen umfasst dabei insbesondere die Prüfung nachfolgender Arbeitsmittel:
 

  • Krananlagen

  • Winden, Hub- und Zuggeräte

  • Berechnungen der theoretischen Nutzungsdauer von Serienhebezeugen

  • Lastaufnahmemittel im Hebezeugbetrieb & Anschlagmittel

  • Regalbediengeräte

  • Schwerlastregale

  • Kraftbetätigte Türen und Tore

  • Hebebühnen

  • Hubarbeitsbühnen

  • Ladebrücken und Überladerampen

  • Flurförderzeuge

  • Stetigförderer

  • Fahrtreppen und Fahrsteigen

  • Aufzugsanlagen (nicht überwachungsbedürftige Anlagen gemäß BetrSichV)

  • Ortsveränderliche und ortsfeste elektrische Betriebsmittel nach DIN VDE 0701 / 0702

  • Berührungslos wirksame Schutzeinrichtungen (BWS)

  • Messung von Nachlaufzeiten und Nachlaufwegen

 

Weitere Prüfungen auf Anfrage

Gerne erstellen wir Ihnen ein detailliertes, auf Ihre Anlagen speziell zugeschnittenes Angebot.

06301 793427

bottom of page